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GE-Übernahme

Alstom-Betriebsrat fordert Klarheit

Mannheim. Der Betriebsrat von Alstom in Mannheim fühlt sich im Zuge der Übernahme durch den US-Konzern GE weiterhin nicht informiert genug. Obwohl die gesellschaftsrechtlichen Strukturänderungen zur Vorbereitung der Übernahme bereits durchgeführt und Änderungen im Management bekanntgegeben worden seien, verweigere die Unternehmensleitung noch immer „jegliche Aussage bezüglich der Arbeitsplätze und Zukunft der Beschäftigten in Deutschland und am Standort Mannheim”, heißt es in einer Mitteilung der Arbeitnehmervertretung von gestern. Der Betriebsrat fordert darin unter anderem den Abschluss von Beschäftigungsgarantien.

Die Unternehmensleitungen von Alstom und GE hatten bisher Aussagen zu einzelnen Standorten vermieden, weil die Zustimmung der Kartellbehörden zu der Übernahme noch aussteht. mk

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In Mannheim werden unter anderem Gasturbinen für Kraftwerke gebaut. Das Geschäft läuft derzeit aber nicht rund. © alstomEnergie

GE beginnt mit der Integration von Alstom

Mannheim. Wenige Wochen vor der Übernahme des Alstom-Energiegeschäfts durch den Konkurrenten General Electric (GE) sind wegweisende Entscheidungen über die künftige Struktur des gemeinsamen Unternehmens gefallen. Nach Informationen dieser Zeitung sollen die betroffenen Alstom-Teile in drei große GE-Sparten mit zahlreichen Geschäftseinheiten, die teilweise auch in Europa angesiedelt sind, integriert werden. [mehr]

Falsches Spiel mit Betriebsrat?

Enthält die Alstom-Geschäftsführung in Mannheim dem Konzernbetriebsrat wichtige Unterlagen zur bevorstehenden Übernahme durch den US-Konzern General Electric (GE) vor? Diese Frage soll in den kommenden Wochen eine Einigungsstelle klären, die Claudia Lohmann, Richterin am Arbeitsgericht Mannheim, gestern per Beschluss einsetzte. Zum Vorsitzenden bestellte sie den früheren Mannheimer Arbeitsrichter Lothar Jordan. Seine schwierige Aufgabe wird es sein, zwischen den tief zerstrittenen Parteien zu vermitteln.

Niedrige Hürden

Den Antrag auf Einsetzung der Einigungsstelle war vom Konzernbetriebsrat gekommen. Er will die deutsche Geschäftsführung des französischen Konzerns, die in Mannheim sitzt, zwingen, verschiedene Dokumente zur Integration von Alstom in den GE-Konzern vorzulegen. Angeblich gehört auch der Kaufvertrag dazu. Laut Mathias Helmke, Rechtsanwalt der Arbeitnehmervertretung, erhofft sich der Betriebsrat zum Beispiel Informationen darüber, wie sich die Übernahme auf den Standort Mannheim mit seinen rund 1800 Mitarbeitern auswirkt.

Thomas Meyerhans, Rechtsanwalt des Arbeitgebers hatte in der Verhandlung dagegen argumentiert, dass die Geschäftsführung in Mannheim keinen Zugang zu den Unterlagen habe. GE hatte vor rund einem Jahr die Übernahme des Alstom-Energiegeschäfts angekündigt. Der Verkauf ist allerdings noch nicht besiegelt, weil die EU-Wettbewerbsbehörden ihre Entscheidung erst für den August angekündigt hatten. Der Betriebsrat vermutet, dass trotz dieser noch offenen Fragen längst Entscheidungen zur Integration von Alstom getroffen wurden.

Die Einsetzung der Einigungsstelle kommt nun nicht überraschend, denn in der deutschen Rechtssprechung ist die Hürde dafür niedrig. Richterin Lohmann hätte eine Einberufung nach eigener Auskunft nur dann ablehnen können, wenn ihr offensichtlich kein mitbestimmungspflichtiger Tatbestand zugrundeliegen würde. Die Juristin betonte aber, dass ihr Beschluss keinerlei Hinweis darüber gebe, ob und in welchem Umfang der Betriebsrat Zugang zu den erwähnten Unterlagen haben darf. Das sei nun Angelegenheit der Einigungsstelle.

Ein Unternehmenssprecher sagte gestern, man nehme die Entscheidung des Mannheimer Arbeitsgerichts zur Kenntnis. Er wiederholte, dass Alstom Deutschland nicht in der Lage sei, dem Wunsch des Betriebsrats nach Einsicht in die Informationen nachzukommen. "Als Tochterunternehmen haben wir keinen Zugang zu Konzernunterlagen", sagte er.

Das vermag Helmke, Rechtsanwalt der Gegenseite, nicht zu glauben. "Die Geschäftsführung kann sich so nicht aus der Sache herausreden", ist der Jurist überzeugt. Es gebe dazu bereits eine entsprechende Rechtsprechung, auf die man sich stützen könne. "Wir rechnen uns daher gute Chancen auf Einsicht in die Unterlagen aus".

Offen blieb gestern die Frage, welche Rolle Kai Müller, stellvertretender Konzernbetriebsratschef, in der Sache spielen könnte. In der Verhandlung war gemutmaßt worden, dass er doch Zugang zu den gewünschten Informationen haben müsste, weil er gleichzeitig den europäischen Betriebsrat leitet. Helmke wies das aber gestern zurück. Müller könne die Unterlagen nicht einfach von einem Gremium in das andere mitnehmen, sagte er.

Einigungstelle

  • Eine Einigungsstelle ist ein betriebsverfassungsrechtliches Organ, um Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu schlichten.
  • Sie wendet nicht nur das Gesetz an, sondern kann auch selbst Recht setzen, zum Beispiel in einem Sozialplan.
  • Die Einigungsstelle besteht aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern, die vom Arbeitgeber und Betriebsrat bestellt werden, und einem unparteiischen Vorsitzenden, zumeist ein Arbeitsrichter im Ruhestand.
  • Zuletzt war eine Einigungsstelle bei Alstom, die einen Personalabbau regeln sollte, gescheitert.

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„Dreckiges Spiel vor GE-Übernahme”

Wenige Monate vor der Übernahme des Alstom-Energiegeschäfts durch den US-Konzern General Electric (GE) ist die Stimmung aufgeheizt wie lange nicht mehr. „Das Alstom-Management verspielt den letzten Rest an Glaubwürdigkeit", schimpfte Jörg Brodmann von der IG Metall Zwickau gestern Richtung Mannheim, dem Sitz von Alstom in Deutschland. Die Geschäftsführung betreibe ein „dreckiges Spiel”, indem sie einen Sozialplan zu umgehen versuche.

Hintergrund ist die geplante Schließung des Standortes Neumark, wo Alstom Kessel baut. Rund 200 Mitarbeiter sind hier beschäftigt, von denen ein Großteil bereits eine Kündigung erhalten habe. „Damit missachtet die Unternehmensführung vorsätzlich die Bemühungen der Arbeitnehmerseite, eine Lösung zu finden”, so Brodmann.

Dreckiges Spiel vor der Übernahme durch GE:
Alstom versucht Sozialplan zu umgehen

„Das Alstom- Management verspielt den letzten Rest von Glaubwürdigkeit.“

Das war der Tenor von Mitarbeitern des Alstom- Standorts Neumark nach der Betriebsversammlung am letzten Mittwoch. Die Mitarbeiter sind sauer: Während auf Konzernebene Gespräche über einen Sozialplan für die Standorte Stuttgart, Neumark und Bexbach laufen, hat das Unternehmen die Entlassung aller Mitarbeiter des Neumarker Kesselbaus ausgesprochen. Damit mißachtet die Unternehmensführung vorsätzlich die Bemühungen der Arbeitnehmerseite, eine Lösung für die drei Standorte zu finden.

Am Mittwoch, dem 25.03.2015 findet am Standort Neumark ab 13:30 Uhr eine Betriebsversammlung statt, zu der auch Kolleginnen und Kollegen der anderen Alstom- Standorte erwartet werden. Mit dabei sind die Konzernbetriebsratsvorsitzende Elisabeth Möller und der Sprecher des Europäischen Betriebsrats, Kai Müller.

Ob auch Vertreter der Geschäftsführung teilnehmen werden, ist unklar. Der Geschäftsführer, Leif Timmermann, ist seit über einem Jahr keiner Einladung zu einer Betriebsversammlung in Neumark gefolgt.

IGM Zwickau„Der Ausspruch der Kündigungen ist ein Skandal. Die Begründungen für die Betriebsschließung und die geplanten Entlassungen sind genauso falsch wie vor zwei Jahren. Das Management soll endlich vernünftige Vorschläge machen und den Schließungsbeschluss zurücknehmen!“, so Jörg Brodmann von der IG Metall.

Ansprechpartner: Jörg Brodmann
Mobil: 0160/5330087