12. 6. 2015
Einigungsstelle Informationsrechte des KBR/GWA
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ALSTOM und General Electric haben im letzten Jahr mehrere Verträge vereinbart, die die Grundlage der geplanten Übernahme des Energiesektors durch GE bilden. Der Konzernbetriebsrat (KBR) sowie der Gesamtwirtschaftsausschuss (GWA) haben vergeblich vom Arbeitgeber die Aushändigung dieser Dokumente verlangt. Diese Unterlagen werden allerdings benötigt, um über die wesentlichen Schritte der geplanten Übernahme informiert zu sein. Nur so ist es zudem möglich, dass der KBR / GWA entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bei dem Übernahme- und Integrationsprozess einbezogen wird und diesen mitgestalten kann.
Der Konzernbetriebsrat / Gesamtwirtschaftsausschuss rief deshalb die Einigungsstelle an, um die Herausgabe der Dokumente zu erzwingen. Der Arbeitgeber vertrat die Auffassung, dass eine Einigungsstelle hierfür nicht zuständig sei. Aus diesem Grund musste der KBR/GWA ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Mannheim zur Einsetzung der Einigungsstelle einleiten. Das Arbeitsgericht Mannheim entsprach dem Antrag des Konzernbetriebsrates / Gesamtwirtschaftsausschusses. Die diesbezüglich eingeleitete Beschwerde des Arbeitgebers wurde vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zurückgewiesen.
Mittlerweile hat die Einigungsstelle am 21. Mai und 11. Juni 2015 getagt. Die Einigungsstelle hat am 11. Juni 2015 entschieden, dass dem Konzernbetriebsrat / Gesamtwirtschaftsausschuss alle verlangten Vertragsdokumente auszuhändigen sind.
Mit kollegialen Grüßen
KONZERNBETRIEBSRAT
ALSTOM Power AG
gez. Elisabeth Möller gez. Kai Müller gez. Thomas Ueckert