zur Demonstration
„Wir zahlen nicht für Eure Krise”
am 28. März 2009 in Frankfurt am Main

Leider liefert auch die Demonstration vom 28.03.09 erneut genügend Belege dafür, daß die Frankfurter Polizei (bzw. ihre Einsatzleitung) nicht gewillt ist, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu respektieren.

Vielmehr zeigt das Polizeiverhalten, daß Versammlungen nicht nur durch ein völlig überzogenes und martialisches Auftreten der Polizei diskreditiert werden, sondern auch immer wieder offen repressiv und in schikanöser Art und Weise die Rechte von Versammlungsteilnehmern mißachtet und eingeschränkt werden.

Nach Kenntnis des EA-Frankfurt* hat die Polizei an diesem Tag mindestens drei von Gewerkschaften angemietete Busse, die sich erkennbar auf den Weg nach Frankfurt zur Teilnahme an der Demonstration befanden, angehalten, schikaniert und damit die Ausübung des Versammlungsrechts massiv behindert.

Verlangt wurde, daß die Mitfahrer aus den Bussen aussteigen sollen (es hat zu dieser Zeit heftig geregnet), sich durchsuchen lassen sollten und sich im Anschluß daran videografieren bzw. erkennungsdienstlich behandeln zu lassen.

Dies erfolgte durch martialisch kampfausgerüstete Einheiten, so daß für Passanten der gewollte Eindruck entstehen mußte, bei den Kontrollierten handele es sich um Gesetzesbrecher.

Die Einzelfälle:

  • Ein Bus der Gewerkschaft ver.di aus Bonn wurde gegen 11:45 Uhr für ca. 45 Minuten in Bockenheim von einer Einheit aus Thüringen angehalten. Die DemonstrationsteilnehmerInnen mußten aussteigen und im Regen stehen bleiben, während die Polizei den Bus und das Gepäck kontrolliert hat. Die Polizei hat die Personalien der DemonstrationsteilnehmerInnen aufgenommen und wollte den Bus und die DemonstrationsteilnehmerInnen einzeln videographieren. Während die DemonstrationsteilnehmerInnen ohne Regenjacken und -schutz außerhalb des Busses festgehalten wurde, hat die Polizei mit mehreren Kameras während der gesamten Dauer aggressiv alle Personen (ab-)gefilmt. Der verantwortliche Hauptpolizeikommissar Lauke erklärte auf Fragen nach dem Rechtsgrund dieser Maßnahmen, es handele sich um eine bloße Routine.
  • Ein ebenfalls von einer Gewerkschaft angemieteter Bus aus Ludwigshafen wurde von der Polizei zunächst in ein Wohnviertel umgeleitet, angehalten und ebenfalls Kontrollen unterzogen. Die Polizei bestand zunächst auf eine erkennungsdienstliche Behandlung der DemonstrationsteilnehmerInnen und somit auch Abnahme von Fingerabdrücken. Auch hier wurde nach längerem Diskutieren um die Rechtsgrundlage für die erkennungsdienstliche Behandlung hiervon letztlich abgesehen.
  • Weiterhin wurde bekannt, dass noch mindestens ein weiterer von einer Gewerkschaft angemieteter Bus am der Anfahrt zur Demonstration massiv ge- und behindert wurde. Auch hier mußten die DemonstrationsteilnehmerInnen längere Zeit im Regen außerhalb des Busses auf den Abschluß der Polizeikontrolle warten. Die Polizei hat die Personalien der DemonstrationsteilnehmerInnen erfaßt.
  • Da paßt es ins Bild, daß die Teilnehmer der Abschlußkundgebung am Eingang Römerberg aus einem grauen Zivilfahrzeug der Polizei heraus sämtlich abgefilmt worden sind.

Eine Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen ist nicht ersichtlich, insbesondere lagen die Voraussetzungen des § 12a Versammlungsgesetz erkennbar zu keiner Zeit vor.

Die Handlungen der Polizei waren folglich rechtswidrig.

Offen bleibt die Frage, wer dieses gezielte Eingreifen in Grundrechte angeordnet hat

Der EA-Frankfurt fordert die Polizei auf, dafür zu sorgen, daß dieses Vorgehen bei zukünftigen Demonstrationen unterlassen wird.

Der EA-Frankfurt rät daher dringend, das Vorgehen der Polizei gerichtlich überprüfen zu lassen. Dies ist erforderlich, weil mittlerweile es leider tatsächlich zur Routine geworden ist, dass die Polizei Demonstrationen flächendeckend vollständig von Beginn bis zum Ende durch Einsatz modernster Kameratechnik ablichten und -filmt. Was mit dem Film- und Videomaterial nach Abschluß der Demonstration passiert, weiß niemand. Grundsätzlich ist die Polizei zur unverzüglichen Löschung des aus konkretem Anlaß gefertigten Film- und Videomaterials verpflichtet.

Der EA-Frankfurt fordert die Polizei daher auf, sämtliche der gesammelten personenbezogenen Daten und Videos umgehend zu vernichten, so wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Der EA rät daher, auch bei dem zuständigen Datenschutzbeauftragten direkt in jedem konkreten Fall nachzufragen, welches Filmmaterial von der Polizei angefertigt worden ist und ob/wann/wie es gelöscht worden ist.

Frankfurt, den 03. 04. 2009

*EA = Ermittlungsausschuss